31.08.2022
PU-Schulungen zu Diisocyanaten ab August 2023 Pflicht
Firmeninfos
Ab 24. August 2023 sind Schulungen für alle gewerblichen und industriellen Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten ab 0,1 Gewichtsprozent verpflichtend, teilte der
Industrieverband Klebstoffe (IVK) mit. Eine gemeinsame Verbändeinitiative von Diisocyanatherstellern (ISOPA, ALIPA) und Formulierern (
FEICA u. a.) hat ein umfassendes Online-Schulungsprogramm gestartet, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten. Die einzelnen Schulungen sind bereits in sechs Sprachen verfügbar.
Der rechtliche Hintergrund: Am 4. August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 252 vom 4.8.2020, S24-27) bekanntgegeben und trat 20 Tage später in Kraft. Somit dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Ausnahmen sind gegeben, wenn (a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder (b) der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des Stoffes oder Gemisches erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.
PU-Schulungen in sechs Sprachen verfügbar
Die PU-Schulungsplattform
safeusediisocyanates.eu ist in Deutsch, Französisch, Niederländisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Die übrigen EU-Sprachen werden im Laufe des Jahres 2022 folgen. Zum besseren Verständnis der PU-Beschränkungen hat die FEICA ein Merkblatt mit dem Titel „Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte“ erstellt. Es ist in acht Sprachen abrufbar unter:
feica.eu/our-projects/safe-use-diisocyanatesDer BTH-Heimtex Newsletter: Hier kostenlos anmelden