17.06.2022
Sachverständige definieren Grenzwerte für die Belegreife beschleunigter Estriche
Firmeninfos
Das muss als kleine Sensation gewertet werden: Künftig sollen Parkett- und Bodenleger keine beschleunigten Estriche mehr belegen, deren Restfeuchte oberhalb der Grenzwerte 1,8 CM-% (beheizt) bzw. 2,0 CM-% (unbeheizt) beträgt. Dies haben die Sachverständigen und Führungsspitzen des
Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) am 15. Juni 2022 in Köln auf dem
Deutschen Sachverständigentag für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden einstimmig beschlossen.
Das Votum soll zu einer künftige Regel des Fachs werden. Es richtet sich gegen Hersteller von Estrichzusatzmitteln zur Beschleunigung der Belegreife (sogenannter Estrich-Typ 2), die weit höhere Belegreifen ausloben. Parkett- und Bodenleger sollen nun selbst bei schriftlicher Freigabe durch Estrichleger und Bauherren bzw. Planern zusätzliche Bedenken anmelden und auch die Höhe eines möglichen Schadens beziffern, hieß es auf dem Sachverständigentag in Köln. Alternativ bleibe das fachgerechte Absperren zu feuchter Untergründe. Ziel des BVPF: Handwerker vor dem unwägbaren Risiko einer Bodenbelagsverlegung auf beschleunigten Estrichen zu schützen.
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