Von den ab dem 16. Dezember 2020 geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind diesmal auch Baumärkte betroffen. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr, müssen sie ebenso wie der Möbelhandel schließen. Der Großhandel bleibt weiterhin für seine Handwerkskunden geöffnet.