06.11.2024
TKB: Merkblatt 12 zum Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen überarbeitet
Firmeninfos
Mit Stand Oktober 2024 hat die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) das Merkblatt 12 „Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen“ überarbeitet und auf der Homepage des Industrieverband Klebstoffe unter
www.klebstoffe.com publiziert. Das Merkblatt beschreibt den Aufbau von Trockenklebstoffen sowie die möglichen Untergründe. Es informiert zudem über die Verlegung in der Fläche und auf Treppen (Bodenbeläge) sowie an der Wand (Sockel- und Hohlkehlprofile).
Wichtige Neuerungen gegenüber der Vorgängerausgabe sind: Dem Inhalt wurde eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte vorangestellt. Ergänzt wurde ein Hinweis, dass Trockenkleben auf Nutzböden eine Sonderausführung ist, verbunden mit den daraus folgenden und in TKB-Merkblatt 20 beschriebenen Maßnahmen. Die Beschreibung des Klebens von Sockelleisten wurde um biegesteife Sockelleisten erweitert (Kenrsockel-, Hartschaum-, Aluminium- und Vollholzleisten). Somit liegt jetzt eine aktuelle und umfassende Beschreibung zum Stand der Technik des Trockenklebens von Bodenbelägen vor, so die TKB.
Außerdem informiert die TKB darüber, dass die Homepage zur KRL-Methode (
www.krl-methode.de) aktualisiert und erweitert wurde. Dort findet man unter der Rubrik „Fakten zur KRL-Methode“ jetzt zwei erläuternde Beiträge zur KRL-Messung an Calciumsulfatestrichen bzw. Schnellzementestrichen. Außerdem sind dort jetzt die TKB-Berichte zur KRL-Methode verfügbar. Unter der Rubrik „Aktuelles zum Thema“ wurde zudem eine Stellungnahme zur VDPM/IGE-Pressemitteilung „KRL-Methode ist keine praktikable Baustellenlösung“ publiziert und das neue Hinweisblatt „Informationen zur Belegreife“ der Schnittstelle Fußboden zum Download zur Verfügung gestellt.